Das Erbgericht (Gut Nr. 4)
Das Erbgericht gehört zu den 15 Gründungsgütern von Falkenau. Die ältesten schriftlichen Quellen für die Besitzverhältnisse des Gutes sind die Gerichtsbücher des Amtes Augustusburg, die bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts zurückgehen.
ID: --
Objekt-ID (LfD): --
Ortslisten-Nr.: 15
Flurbuch-Nr.: 66 (1938)
Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war das Erbgericht das Bauerngut, an welches das Dorfrichteramt und die dörfliche Polizeigewalt gebunden war. Auf seinem Grund und Boden haftete die erbliche Gerichtsbarkeit eines Dorfes. Es war damit der Sitz desjenigen Mitglieds der Gemeinschaft, das dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine Nachkommen weitergeben konnte, ohne dass der eigentliche Inhaber der Gerichtsbarkeit, also der Grundherr -- im Falle von Falkenau der Herr des Schellenberges --, Einfluss auf die Besetzung der Stelle nehmen konnte.
Dem Erbrichter (auch Schultheiß)H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 69; siehe auch "Erbgericht", in: Pierer's Universal-Lexikon 5 (Altenburg 1858) S. 813 und "Schultheiß", in: Meyers Großes Konversations-Lexikon 18 (Leipzig 1909) S. 72.
In Falkenau "Als „Mühle des Erbrichter“ und als „Erbmühle“ finden wir sie [Gut 8: Die sogenannte "Göthelsche Mühle", Anm. d. A.] sowohl in den Kirchenbüchern als auch in den Erbkaufbüchern verzeichnet", siehe H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 134.
Urkunde der persönlichen Entlassung aus einem Herrschaftsverhältnis, insb. aus der Leibeigenschaft, auch Freibrief oder Laßbrief genannt, siehe "Laßbrief", in: Pierer's Universal-Lexikon 10 (Altenburg 1860) S. 139.
H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 126.
Das Amt des Erbrichters kam häufig in den Besitz des Lokators
H. Seifert nennt ihn "Obmann", siehe H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 69.
Ausdehnung der Ländereien des Falkenauer Erbgerichts: 1,5 Hufen = 0,75 Hufen Stammgut (Gut 4) + 0,75 Hufen Beigut (Gut 3)
Chronik und Liste der Besitzer bzw. Pächter
20. Jahrhundert
Ab 1970 |
Sperrung wegen Baufälligkeit, später Abriss. |
Ab 1952 |
Der Saal des Gasthofes wird für den Sportunterricht der Schule genutzt. |
1945 |
Walter Rau. |
1938 |
Rudolf Berger. |
1929 |
Fürchtegott Rud. Berger. |
1900 |
Gut Nr. 5 - Das Schenkengut - wird unter Carl Richard Berger in den Besitz des Erbgerichts integriert. |
19. Jahrhundert
1899 |
Carl Richard Berger. |
1897 |
Theodor Willibald Gey und Carl Richard Berger. |
1894 |
Am 18. Februar wurde versucht, im Erbgericht zwei Schweine zu stehlen. Das Hohensteiner Tageblatt vom 6. März 1894, Nr. 53, auf S. 2 berichtete darüber das Folgende: |
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"Ein frecher Diebstahl wurde dieser Tage im Lehngerichtsgute zu Falkenau versucht. Diebe hatten es unternommen, daselbst zwei fette Schweine zu stehlen und waren in ihrem Vorhaben bereits so weit gediehen, daß sie beide Thiere betäubt und auch das eine derselben schon ins Freie geschafft hatten, als sie plötzlich gestört wurden. Die Diebe entflohen infolgedessen und ließen ihre bereits sicher geglaubte Beute im Stich." |
1893 |
Arno Eugenius Gey. |
1892 |
Fürchtegott Wold. Gey und Arno Eugenius Gey. |
1878 |
Stallgebäude und zwei Scheunen des Erbgerichtes brennen ab. |
1860 |
Gottl. Fürchtegott Gey. |
1856 |
Ludwig Hermann Linke. |
1839 bis 1844 |
Sitz der Gemeindeverwaltung. |
1836 |
Der Erbrichter [Carl Clemens] Wirth verkauft "die 'Befugnis des Bier- und Branntwei[n]schankes, zum Gäste setzen und zum Musik- und Tanzhalten sowie alle in den vollen Gasthofsgerechtigkeiten' inbegriffenen Rechte auf seinen Gutsnachbar [Karl Gottlieb] Richter" (Seifert 1938, 103, 127), dem Besitzer von Gut 5 (Schenkengut). |
1832 |
Carl Wilhelm Clemens Wirth. |
1824 |
Christian Friedrich Wirth. |
1806 |
Christian Gottlob Rudolph und dessen Erben. |
1803 |
Johann Gottfried Rudolph. |
18. Jahrhundert
1790 |
Dorethea Elisabeth Weichold, geb. Bergerin. |
1778 |
Christian Friedrich Weichold. |
1741 |
Christian Weichold jr. |
1713 |
Christian Weichold. |
1700 |
Die Befreiung von der Steuer wird für die Güter des Erbgerichts vom Kurfürsten Friedrich August I. (= August der Starke) bestätigt: |
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„Friedrich August, König und Churfürst pp. pp. Lieber getreuer! Was gestalt vier Hufen unter den dir anvertrauten Ambte, als 1 1/4 Hufe zu Falkenau des Richters und vermöge derer Erbbücher ganz dienstfrei, jedoch aus versehen, von vorigen Zeiten her mit unter die Anzahl derer Hufen gezogen worden, und was du sonsten angeführt und uns anheim gestellt, haben wir uns nach dem vom 17. August unlängst eingereichten allerunterthänigsten Bericht mit mehreren vernommen. 23. November 1700. Curth Heinrich v. Einsiedel. |
17. Jahrhundert
1692 |
Im Sommer geht ein Gewitter über Falkenau nieder und Blitzschlag verursacht einen Brand im Erbgericht. Die Kirchenbücher verzeichnen dieses Ereignis mit den folgenden Worten: |
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„Am 26. Juni 1692 war ein grausam und erschrecklich Donner Wetter, dass aber schlug ein im Erbgericht zu Falkenau, zündte (es) an und brannte das ganze Gebäude ab, bis auf die Scheune.“ |
1690 |
Hannz Weigold. |
1683 |
Christian Weigold. |
1676 |
Am 12. März "haben Andreas Röschens Erben zu Falkenau, sich mit dem Städtlein Schellenberg verglichen, daß sie keinen Salzmarkt mehr halten wollen, sondern nur alleine NB. so lange sie das Gerichte in Falkenau besitzen, für sich soviel Salz kaufen wollen, als sie bedürfen".
J. A. Bergner, Beschreibung des ehemaligen berühmten Schlosses und jetzigen Churfürstl. Sächßis. Burgk-freyen Städtchens Schellenberg in Chur Sachßen und dem Ertzgebürger Creyße (Chemnitz 1778) S. 104. |
1672 |
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1668 |
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1660 |
Christoph Weigold. |
1655 |
Nach dem Tod von Abraham Kluge "beschwert sich demgemäß 'die ganze Gemeinde'" erfolglos bei offizieller Stelle gegen die Steuerfreiheiten der Erbgerichtsgüter (Seifert 1938, 104). |
1649 |
Katharina Brunin und ihr Ehemann Abraham Kluge kaufen im April Gut Nr. 3 und fügen es dem Besitz des Erbgerichtes hinzu. Auch "die Mühle in 'Oberfalkenau' hat um 1649 kürzere Zeit als Bestandteil des Erbgerichts" gegolten (Seifert 1938, 103). |
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Im selben Jahr ergeht im Zusammenhang der Befreiung von der Steuer eine Verfügung des Kurfürsten von Sachsen Johann Georg I., die folgendermaßen lautet: „Wir haben auf Herrn bestellten Hauptmann Abraham Kluges Eheweib demütigstes Supplico und dem daraus eingereichten unterthänigsten Bericht u.s.w. aus gnade bewilligt, dass ihr zu Falkenaw vor zweyen (gemeint ist 1 Beigut und das Mühlengut, Seifert 1938, 104) ihrer von Kauffs Beygüthlein, gleich dem Richtergut von den Bau-, Hoff-, Holz- und anderen Fuhren samt der handdiensten hierdurch gänzlich befreyt sein soll. Was aber die Huffengelder, Steuern, Zinsgetreyde und andere Gefälle betrifft, die müssen ein weg als den anderen verrechnet und abgetragen werden. Freiberg, den 21. September 1649. Johann George Churf. An die Amtsschaften |
1647 |
Katharina Kluge, geb. Brunin und ein paar Jahre später Anne Marie Kluge (verw.), geb. Pufendörfer. |
Ab 1635 |
Abraham Kluge, Hauptmann einer Truppe kurfürstlicher Dragoner im Dreißigjährigen Krieg. |
1602 |
Adam Richter. |
16. Jahrhundert
1587 |
Von den Ländereien des Erbgericht[beigute]s, die damals George Richter gehören, und den Gütern des Michael Becker werden je ein Grundstück „zu einem kurfürstlichen Hüttenbau“ für 100 bzw. 200 Gulden erworben. Zur Schmelzhütte gehören auch ein Wehr, ein Wassergraben, ein Kohlehaus, ein Huthaus und das Wohnhaus des Hüttenmeisters. Hüttenmeister ist ab 1601 bis zu seinem Tod Heinrich Abraham von Einsiedel d. J. |
1569 |
Christoph Richter und dessen Erben. |
(1568) |
Erben des Nickel Richter. |
(1551) |
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(1542) |
Christoph Richter. |
Fußnoten
- H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 69; siehe auch "Erbgericht", in: Pierer's Universal-Lexikon 5 (Altenburg 1858) S. 813 und "Schultheiß", in: Meyers Großes Konversations-Lexikon 18 (Leipzig 1909) S. 72.
- H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 126.
- H. Seifert nennt ihn "Obmann", siehe H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 69.
- In Falkenau "Als „Mühle des Erbrichter“ und als „Erbmühle“ finden wir sie [Gut 8: Die sogenannte "Göthelsche Mühle", Anm. d. A.] sowohl in den Kirchenbüchern als auch in den Erbkaufbüchern verzeichnet", siehe H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 134.
- Urkunde der persönlichen Entlassung aus einem Herrschaftsverhältnis, insb. aus der Leibeigenschaft, auch Freibrief oder Laßbrief genannt, siehe "Laßbrief", in: Pierer's Universal-Lexikon 10 (Altenburg 1860) S. 139.
- J. A. Bergner, Beschreibung des ehemaligen berühmten Schlosses und jetzigen Churfürstl. Sächßis. Burgk-freyen Städtchens Schellenberg in Chur Sachßen und dem Ertzgebürger Creyße (Chemnitz 1778) S. 104.
Literatur
H. Hänsch, 625 Jahre Falkenau. Beiträge zur Geschichte (Falkenau i. Sa. 2002) passim.
H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) passim.