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Anne Marie Pufendörfer (geb. 1631?)

ID: –– Geboren 1631? in Dorfchemnitz Gestorben ? Beruf Gutsbesitzerin Familie Urgroßeltern Thomas Pufendörfer und Meisterin Heubner Großeltern Johann Pufendörfer und Marie Rau(c)h / Thomas Hickmann Vater Esaias Elias Pufendörfer Mutter Margarethe Hickmann Geschwister Jeremias Pufendörfer ; Anna Maria Pufendörfer ; Esaias von Pufendörfer ; Anna Margarethe Pufendörfer; Samuel von Pufendörfer d. J. ; Maria Salome Pufendörfer; Maria Elisabeth Pufendörfer und Johannes Pufendörfer Ehepartner (1) Abraham Kluge ; (2) Johann Gottfried Thum Kinder Johanna Margarethe Thum Verwandte Jeremias Hickmann (Onkel); Johann Abraham Hommel (Schwager) Anne Marie Pufendörfer, auch genannt...

Abraham Kluge (gest. 1654)

ID: –– Geboren ? Gestorben Dezember 1654 Familie Ehepartner (1) Katharina Brunin ; (2) Anne Marie Pufendörfer aus Flöha, eine Tochter des Pfarrers Esaias Elias Pufendörfer . Beziehungen Konstantin Lehmann (Hauptmann) Militärdienst Dienstherr Kurfürstentum Sachsen Johann Georg I. von Sachsen Rang Hauptmann Einheit Dragoner Dienstjahre 1631–1648 Konflikte Dreißigjähriger Krieg Abraham Kluge war Mitte des 17. Jahrhunderts Hauptmann einer Truppe kurfürstlicher Dragoner 1 Berittene Infanteristen, die zu Fuß kämpften, ihre Pferde aber für den Transport nutzten, siehe Dragoner , in: Pierer's Universal-Lexikon 5 (Altenburg 1858) S. 288. X im Dreißigjährigen Krieg und Besitzer des Erbgerichts sowie des Beigut...

Das Erbgericht (Gut Nr. 4)

Das Erbgericht gehört zu den 15 Gründungsgütern von Falkenau. Die ältesten schriftlichen Quellen für die Besitzverhältnisse des Gutes sind die Gerichtsbücher des Amtes Augustusburg, die bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts zurückgehen. ID LfD -- Ortslisten-Nr. 15 Flurbuch-Nr. 66 (1938) Flurstück-Nr. ≈ 57/9-12 (ALKIS) OSM -- Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war das Erbgericht das Bauerngut, an das das Dorfrichteramt und die dörfliche Polizeigewalt gebunden war. Auf seinem Grund und Boden haftete die erbliche Gerichtsbarkeit eines Dorfes. Es war damit der Sitz desjenigen Mitglieds der Gemeinschaft, das dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine Nachkommen weitergeben konnte, ohne dass der eigentliche Inhaber der Gerichtsbarkeit, also der Grundherr -- im Falle von Falkenau der Herr des Schellenberges --, Einfluss auf die Besetzung der St...