Amtsleute von Augustusburg (bis 1874) ◊
Falkenau gehörte bis 1856 zum kursächsischen bzw. königlich-sächsischen Amt Augustusburg, das im späten 16. Jahrhundert aus dem „Amt“ bzw. der „Pflege Schellenberg“ hervorgegangen war. Dessen Ursprünge lagen wiederum in der reichsunmittelbaren „Herrschaft Schellenberg“, die bis ins 14. Jahrhundert Bestand hatte. Nach dem Ende der sächsischen Ämterverfassung 1856 lag Falkenau im Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamts Augustusburg. Ab 1875 – nach einer umfassenden Verwaltungsreform im Königreich Sachsen – gehörte Falkenau schließlich zur Amtshauptmannschaft Flöha, die aus den Bezirken der Gerichtsämter Augustusburg (ohne die Gemeinden Euba, Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf), Frankenberg, Oederan, Zschopau (ohne die Gemeinde Kemtau) und der Gemeinde Hohndorf vom Gerichtsamt Wolkenstein gebildet wurde. Die Vorsteher einer Pflege nannte man anfangs Schaffen, d. h. Personen, welche dermalen die Notdurft des Hofes herbeibringen und anschaffen mussten. Später aber wurden sie Vögt...