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Amtsleute von Augustusburg (bis 1874) ◊

Falkenau gehörte bis 1856 zum kursächsischen bzw. königlich-sächsischen Amt Augustusburg, das im späten 16. Jahrhundert aus dem „Amt“ bzw. der „Pflege Schellenberg“ hervorgegangen war. Dessen Ursprünge lagen wiederum in der reichsunmittelbaren „Herrschaft Schellenberg“, die bis ins 14. Jahrhundert Bestand hatte. Nach dem Ende der sächsischen Ämterverfassung 1856 lag Falkenau im Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamts Augustusburg. Ab 1875 – nach einer umfassenden Verwaltungsreform im Königreich Sachsen – gehörte Falkenau schließlich zur Amtshauptmannschaft Flöha, die aus den Bezirken der Gerichtsämter Augustusburg (ohne die Gemeinden Euba, Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf), Frankenberg, Oederan, Zschopau (ohne die Gemeinde Kemtau) und der Gemeinde Hohndorf vom Gerichtsamt Wolkenstein gebildet wurde. Die Vorsteher einer Pflege nannte man anfangs Schaffen, d. h. Personen, welche dermalen die Notdurft des Hofes herbeibringen und anschaffen mussten. Später aber wurden sie Vögt...

Amtshauptleute von Augustusburg: 1590 bis 1856 ◊

Falkenau gehörte bis 1856 zum kursächsischen bzw. königlich-sächsischen Amt Augustusburg, das im späten 16. Jahrhundert aus dem „Amt“ bzw. der „Pflege Schellenberg“ hervorgegangen war. Dessen Ursprünge lagen wiederum in der reichsunmittelbaren „Herrschaft Schellenberg“, die bis ins 14. Jahrhundert Bestand hatte. Nach dem Ende der sächsischen Ämterverfassung 1856 lag Falkenau im Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamts Augustusburg. Ab 1875 – nach einer umfassenden Verwaltungsreform im Königreich Sachsen – gehörte Falkenau schließlich zur Amtshauptmannschaft Flöha, die aus den Bezirken der Gerichtsämter Augustusburg (ohne die Gemeinden Euba, Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf), Frankenberg, Oederan, Zschopau (ohne die Gemeinde Kemtau) und der Gemeinde Hohndorf vom Gerichtsamt Wolkenstein gebildet wurde.   Das Amt Augustusburg 19. Jahrhundert 1842 Johann Friedrich Brückner , Ritter, war zuvor Justizamtmann in Rochlitz. 1822 ...

Falkenauer Gerichtsschöppen: 1557 bis 1904

Den Falkenauer Erbrichtern standen zwei geschworene (Gerichts)Schöppen 1 Mittelhochdeutsch scheffe(ne), schepfe(ne), althochdeutsch sceffino, scaffin, eigentlich = der (An)ordnende, d. h. zu schaffen in dessen alter Bedeutung „anordnen“, siehe Schöffe , in: Duden Online , abgerufen am 05. August 2024. X zur Seite, die mit Aufgaben in der Rechtsprechung, aber auch – da damals die Judikative und Exekutive nicht getrennt waren – mit Verwaltungsaufgaben betraut waren. Die unten aufgeführte Liste enthält die bisher bekannten Träger dieses Amtes. Im Mittelalter waren Schöppen ungelehrte, unmittelbar aus dem Volke oder aus den Schöffenbaren 2 "Nach dem Rechte des Sachsenspiegels diejenigen Personen, welche die Fähigkeit hatten Schöffen, Zeugen, Vorsprecher etc. in dem Ding des Grafen od. des unter Königsbann richtenden Voigtes zu sein. Der Stand der Schöffenbaren war ein Geburtsstand, welcher sich aus freien Grundeigenthümern entwickelt hatte", siehe " S...

Falkenauer Erbrichter: 1539 bis 1846

Dem Erbrichter (auch Schultheiß genannt) 1 H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 69; siehe auch " Erbgericht ", in: Pierer's Universal-Lexikon 5 (Altenburg 1858) S. 813 und " Schultheiß ", in: Meyers Großes Konversations-Lexikon 18 (Leipzig 1909) S. 72. X oblag die Verwaltung der Dorfgemeinde, er zog Abgaben und Steuern ein, durfte Handwerker halten und Mühlen 2 Als „Mühle des Erbrichter“ und als „Erbmühle“ finden wir sie [Gut 8: Die sogenannte "Göthelsche Mühle", Anm. d. A.] sowohl in den Kirchenbüchern als auch in den Erbkaufbüchern verzeichnet", siehe H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 134. X betreiben. Außerdem wurden im Erbgericht Geburten und Todesmeldungen registriert, das Hochzeitsgeld bezahlt, Feiern abgehalten und Losbriefe beantragt. Häufig waren mit dem Erbrichteramt auch das Schankrecht und das Braurecht verbun...

Die Kursächsische Postmeilensäule

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Abb. 1 Arten der kursächsischen Postmeilensäulen, Titelblatt zu Joachim Ernst von Beust (Hrsg.), Versuch einer ausführlichen Erklärung des Post-Regals (Jena 1747), Public Domain ID GND 4038439-1 LfD 09240725 Ortslisten-Nr. -- Flurbuch-Nr. -- Flurstück-Nr. 340/5 (ALKIS) OSM 430770071 Alle kursächsischen Postmeilensäulen stehen in Sachsen unter Denkmalschutz. Dies gilt auch für originalgetreue Nachbildungen und Reststücke dieser Denkmale.   Aussehen Bei der Postmeilensäule in Falkenau handelt es sich um einen Viertelmeilenstein mit der Reihennummer 25 (bei Viertelmeilensäulen stets ungerade), der Jahreszahl 1722 und dem in gold aufgebrachten Posthorn und dem Monogramm „AR“ für A[ugustus] R[ex] Wie alle Viertelmeilensteine ruht er auf einem niedrigen Soc...

Das Erbgericht (Gut Nr. 4)

Das Erbgericht gehört zu den 15 Gründungsgütern von Falkenau. Die ältesten schriftlichen Quellen für die Besitzverhältnisse des Gutes sind die Gerichtsbücher des Amtes Augustusburg, die bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts zurückgehen. ID LfD -- Ortslisten-Nr. 15 Flurbuch-Nr. 66 (1938) Flurstück-Nr. ≈ 57/9-12 (ALKIS) OSM -- Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war das Erbgericht das Bauerngut, an das das Dorfrichteramt und die dörfliche Polizeigewalt gebunden war. Auf seinem Grund und Boden haftete die erbliche Gerichtsbarkeit eines Dorfes. Es war damit der Sitz desjenigen Mitglieds der Gemeinschaft, das dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine Nachkommen weitergeben konnte, ohne dass der eigentliche Inhaber der Gerichtsbarkeit, also der Grundherr -- im Falle von Falkenau der Herr des Schellenberges --, Einfluss auf die Besetzung der St...