Heinrich Abraham von Einsiedel d. J. (1560–1610)
Deutscher Jurist und Regierungsbeamter; Herr von Venusberg und Scharfenstein.
In den deutschen landesherrlichen Gebieten früher ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Staatsrat), das unmittelbar unter dem Fürsten stand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten Landesangelegenheiten beriet. Aus dem Geheimen Rat bildeten sich seit Ende des 17. Jahrh. die Ministerien heraus, siehe Geheimer Rat, in: Meyers Großes Konversations-Lexikon 7 (Leipzig 1907) S. 461-462.
ID (GND): 119661578; (VIAF): 5952167445383788860004
Großeltern: Heinrich Hildebrand von Einsiedel und Elisabeth von Haugwitz; Ernst von Schönfeld, Herr auf Löbnitz, und Margarethe von Bünau
Vater: Haubold von Einsiedel
Mutter: Agnes von Schönfeld
Geschwister: Georg Haubold von Einsiedel; Heinrich Hildebrand von Einsiedel; Agnes von Einsiedel
Ehepartner: Elisabeth von Schönberg
Kinder: keine
Chronik
1610 |
Heinrich Abraham von Einsiedel d. J. stirbt am 28. März in Dresden und wird in der Sophienkirche beigesetzt. |
1607 |
Von Einsiedel ist Amtshauptmann in Augustusburg. |
1601 |
Heinrich Abraham von Einsiedel ist bis zu seinem Tod Hüttenmeister in Falkenau in der 1587 dort errichteten Schmelzhütte. |
1599 |
Verkauf von Venusberg an Christoph von Stange auf Drebach. |
1598 |
Seine Frau Elisabeth stirbt am 21. Juni. |
1595 |
Heirat mit Elisabeth von Schönberg am 16. Dezember in Stolpen. |
1594 |
Von Einsiedel nimmt am 3. Österreichischen Türkenkrieg teil und wird verwundet. |
Ab 1592 |
Herr von Venusberg. |
1586 |
Scharfenstein gehört Georg Haubold von Einsiedel in Gemeinschaft mit seinen Brüdern Heinrich Abraham und Heinrich Hildebrand. |
Ende 1570/ |
Student in Ingolstadt und Siena. |
1578 |
Im Oktober wird er an der Universität Wittenberg als Student eingeschrieben.
M. Wriedt et al. (Hrsg.), 1578-274, in: Corpus Inscriptorum Vitebergense (CIV) (Frankfurt am Main 2024). |
1560 |
Heinrich Abraham von Einsiedel d. J. wird am 4. November in Prießnitz (Geithain) geboren. |
Fußnoten
- Geheimer Rat hieß in den deutschen landesherrlichen Gebieten früher ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Staatsrat), das unmittelbar unter dem Fürsten stand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten Landesangelegenheiten beriet. Aus dem Geheimen Rat bildeten sich seit Ende des 17. Jahrh. die Ministerien heraus, ursprünglich meist in der Form eines Ausschusses des Geheimen Rats (Geheimes Kabinett, geheime Konferenz, Kabinettsminister, Konferenzminister). Hierdurch wurde der Geheime Rat allmählich aus den laufenden Geschäften verdrängt. Mit der Entwickelung des Konstitutionalismus verlor er seine Bedeutung; doch hat sich eine solche Körperschaft als begutachtendes Kollegium für wichtige Fragen der Gesetzgebung in manchen Verfassungen erhalten. (...) Zur Entstehung des Titels Geheimer Rat ist zu bemerken, daß »Geheimer« ursprünglich Substantiv ist und »Besorger vertraulicher Geschäfte« bedeutete (ähnlich wie im Lateinischen secretarius). Allmählich ist es Adjektiv geworden und daher mit »Rat« verbunden worden. Siehe Geheimer Rat, in: Meyers Großes Konversations-Lexikon 7 (Leipzig 1907) S. 461-462.
- M. Wriedt et al. (Hrsg.), 1578-274, in: Corpus Inscriptorum Vitebergense (CIV) (Frankfurt am Main 2024).
Literatur
J. G. Harnisch, Chronik über Schellenberg-Augustusburg (Schellenberg 1860) S. 291.
V. König, Genealogische Adels-Historie oder Geschlechts-Beschreibung derer im Chur-Sächsischen und angräntzenden Landen zum Theil ehemahls, allermeist aber noch ietzo in guten Flor stehenden ältesten und ansehnlichsten adelichen Geschlechter und aus selbigen entsprungenen verschiedenen Freyherrlichen und Hoch-Gräflichen Häuser III (Rudolstadt 1736) passim.
H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 112, 178.