Falkenauer Gemeinderat: 1839

In Falkenau wurde im Zuge der Sächsischen Landgemeindeordnung im Jahre 1839 der sogenannte Gemeinderat eingeführt. Der Rat wurde aller zwei Jahre neu gewählt und bestand aus dem Gemeindevorstand, seinem Stellvertreter, dem Gemeindeältesten, und den Ratsmitgliedern. Er setzte sich in der Regel aus drei Gutsbesitzern, zwei Häuslern und einem Unangesessenen zusammen, wobei allerdings nur die Angesessenen wahlberechtigt waren. Der Gemeinderat wählte aller sechs Jahre den Gemeindevorstand und seinen Stellvertreter.

Der erste, nach diesem Prinzip konstituierte Gemeinderat wurde am 27. Februar 1839 gewählt. Die Wahl wurde unter dem Vorsitz des Gerichtsvorstandes zu Augustusburg und in Anwesenheit des Falkenauer Erbrichters Carl Clemens Wirth sowie der beiden Gerichtsschöppen Johann Gottlieb Bäßler und Gotthelf Friedrich Naumann vorgenommen. Der Rat tagte bis 1844 im Erbgericht und bestand 1839 aus den folgenden Mitgliedern:

 

Gemeindevorstand

Carl Clemens Wirth

Gemeinderatsmitglieder

  • Andreas Auerbach
  • Carl Friedrich Schreyer
  • Karl August Schubert
  • Johann Gottlob Forchheim
  • Wilhelm Eichler

Gemeindeälteste(r)

  • ?

 

Literatur

H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 71.