Falkenauer Gemeindevorstände: 1839 bis 1924


Unter König Friedrich August II. tritt im Jahre 1839 die Sächsische Landgemeindeordnung vom 7. November 1838 in Kraft. Die Verordnung schafft mit ihrer gesetzlichen Grundnorm die Grundlagen einer kommunalen Selbstverwaltung im ländlichen Bereich in Form der Landgemeinde. Dadurch wird der Dienstzwang aufgehoben, die Erbuntertänigkeit abgeschafft und generell allen Landbewohnern der Erwerb von Grund und Boden zugestanden. Außerdem wird das Amt des Erbrichters abgeschafft und an seine Stelle tritt der Gemeindevorstand mit dem Gemeinderat. Die Landgemeindeordnung galt bis 1923 bzw. 1925.

In Falkenau wurde im Zuge dieser Verordnung zuerst der Gemeinderat gewählt, der aus drei Gutsbesitzern, zwei Häuslern und einem Unangesessenen bestand, wobei allerdings nur die Angesessenen wahlberechtigt waren. Die Wahl fand am 27. Februar 1839 statt. Den Vorsitz hatte der Gerichtsvorstand zu Augustusburg, außerdem waren der Lokalrichter, der Erbrichter Carl Wilhelm Clemens Wirth und die beiden Gerichtsschöppen Johann Gottlieb Bäßler und Gotthelf Friedrich Naumann anwesend.

Der Gemeindevorstand und sein Stellvertreter, der Gemeindeälteste, wurden für sechs Jahre gewählt. Gewählt werden konnte jedes Gemeindemitglied ausgenommen Frauen, Fremde, Geistliche und Schullehrer sowie die Bescholtenen. Der Gemeinderat sollte dagegen alle zwei Jahre neu gewählt werden. Der Vorstand vertrat die Gemeinde nach außen und war für ihre Finanzen zuständig.

 

Liste der Gemeindevorstände

1911-1924

Paul Jakob.

1886-1911

Ernst Lange.

1862-1886

Friedrich August Schubert.

1844-1862

Andreas Auerbach.

1839-1844

Carl [Wilhelm] Clemens Wirth.

 

Literatur

A. F. Böhme (Hrsg.), Die Landgemeindeordnung des Königreichs Sachsen nebst Gesetz, die Anwendung auf kleinere Städte betreffend und der dazu ergangenen Ausführungsverordnung. Mit Erläuterungen aus den Landtagsacten und Berücksichtigung der Städteordnung [&] mit vollständigem Sachregister (Leipzig 1839).
H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 71.