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Falkenauer Gemeinderat: 1891

In Falkenau wurde im Zuge der Sächsischen Landgemeindeordnung im Jahre 1839 der sogenannte Gemeinderat eingeführt. Der Rat wurde aller zwei Jahre neu gewählt und bestand aus dem Gemeindevorstand , seinem Stellvertreter, dem Gemeindeältesten, und den Ratsmitgliedern. Er setzte sich in der Regel aus drei Gutsbesitzern, zwei Häuslern und einem Unangesessenen zusammen, wobei allerdings nur die Angesessenen wahlberechtigt waren. Der Gemeinderat wählte aller sechs Jahre den Gemeindevorstand und seinen Stellvertreter. Der Rat tagte von 1886 bis 1895 im Haus Ortsl.-Nr. 35b und bestand im Jahre 1891 aus den folgenden Mitgliedern:   Gemeindevorstand Ernst Lange Gemeinderatsmitglieder Moritz Schreyer Clemens Naumann Ernst Teichmann Heinrich Barthel Wilhelm Klemm Hermann Hösel Adolf Rudolph Alfred Kluge Gemeindeälteste(r) Oswald Gläser   Literatur A. Peitz & Sohn (Hrsg.), Adreß-Buch des Amtsgerichtsbezirks Augustusburg i. Sa. (Flöha i. Sa. 1891). ...

Falkenauer Gemeinderat: 1839

In Falkenau wurde im Zuge der Sächsischen Landgemeindeordnung im Jahre 1839 der sogenannte Gemeinderat eingeführt. Der Rat wurde aller zwei Jahre neu gewählt und bestand aus dem Gemeindevorstand , seinem Stellvertreter, dem Gemeindeältesten, und den Ratsmitgliedern. Er setzte sich in der Regel aus drei Gutsbesitzern, zwei Häuslern und einem Unangesessenen zusammen, wobei allerdings nur die Angesessenen wahlberechtigt waren. Der Gemeinderat wählte aller sechs Jahre den Gemeindevorstand und seinen Stellvertreter. Der erste, nach diesem Prinzip konstituierte Gemeinderat wurde am 27. Februar 1839 gewählt. Die Wahl wurde unter dem Vorsitz des Gerichtsvorstandes zu Augustusburg und in Anwesenheit des Falkenauer Erbrichters Carl Clemens Wirth sowie der beiden Gerichtsschöppen Johann Gottlieb Bäßler und Gotthelf Friedrich Naumann vorgenommen. Der Rat tagte bis 1844 im Erbgericht und bestand 1839 aus den folgenden Mitgliedern:   Gemeindevorstand Carl Clemens Wirth Gemeinderatsmitgli...

Falkenauer Gemeinderat: 1903

In Falkenau wurde im Zuge der Sächsischen Landgemeindeordnung 1839 der sogenannte Gemeinderat eingeführt, der aller zwei Jahre neu gewählt wurde und der aus dem Gemeindevorstand , seinem Stellvertreter, dem Gemeindeältesten, und den Ratsmitgliedern bestand. Der Rat setzte sich in der Regel aus drei Gutsbesitzern, zwei Häuslern und einem Unangesessenen zusammen, wobei allerdings nur die Angesessenen wahlberechtigt waren. Der Gemeinderat wählte aller sechs Jahre den Gemeindevorstand und seinen Stellvertreter. Der Rat tagte von 1892 bis 1912 in Haus Ortsl.-Nr. 35b und bestand im Jahre 1903 aus den folgenden Mitgliedern:   Gemeindevorstand Ernst Lange Gemeinderatsmitglieder Oswald Naumann Clemens Naumann Ernst Teichmann Wilhelm Klemm Gemeindeälteste(r) Paul Otto Adolf Müller Karl Franke Hermann Herfurth   Literatur A. Peitz & Sohn (Hrsg.), Adreß-Buch für den Amtsgerichtsbezirk Augustusburg (Flöha i. Sa. 1904) S. 111.

Falkenauer Gemeindevorstände: 1839 bis 1924

Unter König Friedrich August II. tritt im Jahre 1839 die Sächsische Landgemeindeordnung vom 7. November 1838 in Kraft. Die Verordnung schafft mit ihrer gesetzlichen Grundnorm die Grundlagen einer kommunalen Selbstverwaltung im ländlichen Bereich in Form der Landgemeinde. Dadurch wird der Dienstzwang aufgehoben, die Erbuntertänigkeit abgeschafft und generell allen Landbewohnern der Erwerb von Grund und Boden zugestanden. Außerdem wird das Amt des Erbrichters abgeschafft und an seine Stelle tritt der Gemeindevorstand mit dem Gemeinderat. Die Landgemeindeordnung galt bis 1923 bzw. 1925. In Falkenau wurde im Zuge dieser Verordnung zuerst der Gemeinderat gewählt, der aus drei Gutsbesitzern, zwei Häuslern und einem Unangesessenen bestand, wobei allerdings nur die Angesessenen wahlberechtigt waren. Die Wahl fand am 27. Februar 1839 statt. Den Vorsitz hatte der Gerichtsvorstand zu Augustusburg, außerdem waren der Lokalrichter, der Erbrichter Carl Wilhelm Clemens Wirth und die beiden Gerich...