Falkenauer Gemeinderat: 1903
In Falkenau wurde im Zuge der Sächsischen Landgemeindeordnung 1839 der sogenannte Gemeinderat eingeführt, der aller zwei Jahre neu gewählt wurde und der aus dem Gemeindevorstand, seinem Stellvertreter, dem Gemeindeältesten, und den Ratsmitgliedern bestand. Der Rat setzte sich in der Regel aus drei Gutsbesitzern, zwei Häuslern und einem Unangesessenen zusammen, wobei allerdings nur die Angesessenen wahlberechtigt waren. Der Gemeinderat wählte aller sechs Jahre den Gemeindevorstand und seinen Stellvertreter.
Der Rat tagte von 1892 bis 1912 in Haus Ortsl.-Nr. 35b und bestand im Jahre 1903 aus den folgenden Mitgliedern:
Gemeindevorstand
Ernst Lange
Gemeinderatsmitglieder
- Oswald Naumann
- Clemens Naumann
- Ernst Teichmann
- Wilhelm Klemm
Gemeindeälteste(r)
- Paul Otto
- Adolf Müller
- Karl Franke
- Hermann Herfurth
Literatur
A. Peitz & Sohn (Hrsg.), Adreß-Buch für den Amtsgerichtsbezirk Augustusburg (Flöha i. Sa. 1904) S. 111.