Falkenauer Gemeinderat: 1891
In Falkenau wurde im Zuge der Sächsischen Landgemeindeordnung im Jahre 1839 der sogenannte Gemeinderat eingeführt. Der Rat wurde aller zwei Jahre neu gewählt und bestand aus dem Gemeindevorstand, seinem Stellvertreter, dem Gemeindeältesten, und den Ratsmitgliedern. Er setzte sich in der Regel aus drei Gutsbesitzern, zwei Häuslern und einem Unangesessenen zusammen, wobei allerdings nur die Angesessenen wahlberechtigt waren. Der Gemeinderat wählte aller sechs Jahre den Gemeindevorstand und seinen Stellvertreter.
Der Rat tagte von 1886 bis 1895 im Haus Ortsl.-Nr. 35b und bestand im Jahre 1891 aus den folgenden Mitgliedern:
Gemeindevorstand
Ernst Lange
Gemeinderatsmitglieder
- Moritz Schreyer
- Clemens Naumann
- Ernst Teichmann
- Heinrich Barthel
- Wilhelm Klemm
- Hermann Hösel
- Adolf Rudolph
- Alfred Kluge
Gemeindeälteste(r)
- Oswald Gläser
Literatur
A. Peitz & Sohn (Hrsg.), Adreß-Buch des Amtsgerichtsbezirks Augustusburg i. Sa. (Flöha i. Sa. 1891).