Falkenauer Amtsräume: 1839 bis heute


Bis zur Einführung der Landgemeindeverortnung 1839 befand sich der Sitz des Gemeindevorstehers, des sogenannten Erbrichters, im Erbgericht. Dort wurden Geburten und Todesmeldungen registriert, das Hochzeitsgeld bezahlt, Feiern abgehalten und Losbriefe beantragt.

Falkenau gehörte bis 1856 als Amtsdorf zum kursächsischen bzw. königlich-sächsischen Amt Augustusburg, vormals „Amt Schellenberg“. Später, vom 15. Oktober 1874 an, wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform neue Kreishauptmannschaften und Amtshauptmannschaften eingerichtet. Im Zuge dessen kam es zur Bildung des amtshauptmannschaftlichen Kreises Flöha, dem die Gemeinde Falkenau zugeteilt wurde. 1939 wurden die Amtshauptmannschaften in Landkreise umbenannt. Der Landkreis Flöha existierte bis zu den Kreisreformen in der DDR im Juli 1952, danach existierte er mit veränderten Grenzen bis zum Juli 1994 als Kreis Flöha weiter, zu dem auch Falkenau als eigentständige Gemeinde gehörte.

Schließlich schloß sich Falkenau am 1. Oktober 2011 mit Flöha zusammen.


Amtsräume

2011 bis heute

Bürgerbüro im „Volkshaus“.

1912-2011

Haus Ortsl.-Nr. 21d, ehemalige Schule.

1895-1912

Haus Ortsl.-Nr. 35b.

1886-1895

Gut Nr. 9.

1862-1886

Haus Ortsl.-Nr. 16.

1844-1862

Gut Nr. 6.

1839-1844

Gut Nr. 4, das Erbgericht.

Literatur

H. Hänsch, 625 Jahre Falkenau. Beiträge zur Geschichte (Falkenau i. Sa. 2002) S. 23.
H. Seifert, Die Ortsgeschichte des Dorfes Falkenau in Sachsen (Flöha i. Sa. 1938) S. 69, 72.