Amtshauptleute von Flöha: 1874 bis 1938 ◊
Falkenau gehörte bis 1856 zum kursächsischen bzw. königlich-sächsischen Amt Augustusburg, das im späten 16. Jahrhundert aus dem „Amt“ bzw. der „Pflege Schellenberg“ hervorgegangen war. Dessen Ursprünge lagen wiederum in der reichsunmittelbaren „Herrschaft Schellenberg“, die bis ins 14. Jahrhundert Bestand hatte. Nach dem Ende der sächsischen Ämterverfassung 1856 lag Falkenau im Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamts Augustusburg. Ab 1875 – nach einer umfassenden Verwaltungsreform im Königreich Sachsen – gehörte Falkenau schließlich zur Amtshauptmannschaft Flöha, die aus den Bezirken der Gerichtsämter Augustusburg (ohne die Gemeinden Euba, Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf), Frankenberg, Oederan, Zschopau (ohne die Gemeinde Kemtau) und der Gemeinde Hohndorf vom Gerichtsamt Wolkenstein gebildet wurde. Diese Amtshauptmannschaft hatte bis 1938 Bestand, danach wurde daraus der Landkreis (bis 1952) bzw. der Kreis Flöha (bis 1994, von 1990 bis 1994 wieder als "Landkreis Flöha...